In der Bildungsverordnung, Abschnitt 7, ist festgehalten, dass die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner den Bildungsstand der Lernenden Person – insbesondere gestützt auf die Lerndokumentation – festhält und mit ihr mindestens einmal pro Semester bespricht.
Grundlagen und Formular Bildungsbericht
Die 4 Ausbildungsjahre
Fixpunkte der Ausbildung MIB (67256, PDF, neues Fenster)