Berufsbildungsfonds MIB

Der Berufsbildungsfonds Musikinstrumentenbauer (BBF MIB)

Der vom Bundesrat am 2. Dezember 2009 allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds (BBF) Musikinstrumentenbauer (MIB) trat per 1. Januar 2010 in Kraft.
Dieser BBF unterstützt und gewährleistet für die Branchen Blasinstrumente, Klavier, Flügel sowie Orgel eine solide Berufsausbildung nach dem aktuellen Berufsbildungsgesetz und entlastet die Lehrbetriebe finanziell.
Er stellt die Organisation, Durchführung und Subvention der Überbetrieblichen Kurse für die Ausbildung von Musikinstrumentenbauern sicher.
Alle Betriebe (auch Nicht-Verbandsmitglieder), welche Leistungen in den Bereichen Instrumentenbau, Instrumentenreparatur und/oder Service an Musikinstrumenten erbringen, werden anhand ihrer Grösse verpflichtet, Beiträge in den BBF MIB zu leisten. Dieser jährliche Beitrag berechnet sich folgendermassen:

  • CHF 300.- pro Betrieb oder Betriebsteil
  • CHF 300.- pro Mitarbeiter (exkl. Betriebsinhaber und Lernende) mit vollem Arbeitspensum

Die Mitglieder der Verbände VSB, SVKS, GSO und Suissemusic stimmten 2009 der Erschaffung des Fonds zu (Suissemusic kündigte im Sommer 2013 die Mitgliedschaft, weil der Fortbestand des Vereins nicht mehr garantiert war).
Aufsichtsorgan des BBF ist der Geschäftsführende Ausschuss (GA) der IGMIB. Er führt den BBF strategisch.
Die BBF-Kommission ist das leitende Organ des BBF MIB. Diese wird durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beaufsichtigt. Detaillierte Informationen finden Sie im per Bundesratsbeschluss allgemeinverbindlich erklärten Reglement:

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