Der vom Bundesrat am 2. Dezember 2009 allgemein verbindlich erklärte Berufsbildungsfonds (BBF) Musikinstrumentenbauer tritt am 1. Januar 2010 in Kraft.
Dieser BBF unterstützt und garantiert eine solide Berufsausbildung in den Branchen Blasinstrumente, Klavier, Flügel und Orgel nach dem aktuellen Berufsbildungsgesetz und entlastet die Lehrbetriebe finanziell. Er stellt die Organisation, Durchführung und Subvention von überbetrieblichen Kursen für die Ausbildung von Musikinstrumentenbauern sicher.
Alle Betriebe (auch Nicht-Verbandsmitglieder), welche Leistungen in den Bereichen Instrumentenbau, Instrumentenreparatur und/oder Service an Musikinstrumenten erbringen, werden anhand ihrer Grösse verpflichtet, Beiträge in den BBF Musikinstrumentenbauer zu leisten. Dieser jährliche Beitrag berechnet sich folgendermassen:
• CHF 300.- pro Betrieb oder Betriebsteil
• CHF 300.- pro Mitarbeiter (exkl. Betriebsinhaber und Lernende) mit vollem Arbeitspensum
Die Mitglieder der Verbände VSB, SVKS, GSO und Suissemusic stimmten der Erschaffung des Fonds zu.
Aufsichtsorgan des BBF ist der geschäftsführende Ausschuss der
IGMIB. Er führt den Fonds strategisch. Die Fondskommission ist das leitende Organ des BBF Musikinstrumentenbauer, diese wird durch das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) beaufsichtigt.
Detaillierte Informationen finden Sie im Reglement Berufsbildungsfonds Musikinstrumentenbauer:
Reglement BBF Musikinstumentenbauer 479.21 Kb
Règlement FFP Facteurs d’instrument de musique 473.88 Kb
Regolamento FFPr fabbricanti di strumenti musicali 474.21 Kb
und unter
http://www.bbt.admin.ch/themen/berufsbildung/00104/index.html?lang=de



Berufsbildungsfonds


